AUTORISIERTES BERATUNGSUNTERNEHMEN
IM FÖRDERPROGRAMM GO-DIGITAL

JETZT 50% FÖRDERUNG FÜR IHRE DIGITALE MARKTERSCHLIESSUNG NUTZEN

Die autorisierten xC Berater stehen für Ihre digitalen Projekte an Ihrer Seite.
Nutzen Sie die Chance jetzt.
Mit dem Förderprogramm “go-digital” unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Unternehmen bei ihren digitalen Marketingmaßnahmen mit bis zu 50%. Im Erklärvideo werden die drei Digitalisierung-Bereiche vorgestellt, xC fokussiert für Sie das Thema digitale Markterschließung, Webseite, Onlineshop, Social Media etc.

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UNTER.

STÜTZEND.

BERATEN.

GO DIGITAL

ALLES WICHTIGE AUF EINEN BLICK FÜR SIE

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, indem es Digitalisierungsprojekte mit bis zu 50 % bezuschusst.

Konkret bedeutet das, dass bis zu 50 % der Projektkosten durch das BMWi übernommen werden. Sie zahlen also nur „die Hälfte“. Gedeckelt ist die Fördersumme bei 16.500 €.


• Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
• Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
• Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
• nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Ziel: Unterstützung der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen

Die Förderung beträgt 50 % vom Projektvolumen und ist auf maximal 16.500 € begrenzt.
Für ein Projekt können maximal 30 Beratertage netto angesetzt werden.


Beispiel:
Projektvolumen: 10 Beratertage x 1.100 € = 11.000 €
Fördersumme (50 %): – 5.500 €
Eigenanteil (50 %): 5.500 €

Die Förderung richtet sich an rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks,
welche folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • weniger als 100 Mitarbeiter
    • Vorjahresumsatz mindestens fünffache Höhe des zu erbringenden Eigenanteils im Projekt
  • Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. €
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

weitere Voraussetzungen:

  • Projektlaufzeit maximal 6 Monate ab Projektbeginn
  • innerhalb des letzten Jahres kein Projekt über go-digital gefördert (Stichtag ist das Datum der Bestätigung des Verwendungsnachweises Ihres vorherigen go-digital-Projekts)

 

Nicht antragsberechtigt / förderfähig sind:

  • Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
  • Freie Berufe nach § 18 EStG
  • Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
  • Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)

ABLAUF DER FÖRDERUNG

ES GEHT AUCH LEICHT IN  4 SCHRITTEN

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